Steuerberatung
Hauptbetätigungsfeld unserer Kanzlei ist die klassische Steuerberatung. Ob als Unternehmer oder als Privatperson gibt es vielfältige Berührungspunkte mit dem deutschen Steuerrecht. In der Beratung ist es unser Ziel mit Ihnen gemeinsam Sachverhalte zu erörtern,
Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und zu einer passenden Lösung zu kommen. Dabei ist die Abwägung von Chancen und Risiken sowie die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung wesentlicher Bestandteil der Beratung. Zu unseren Leistungen in der Steuerberatung gehören:
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Finanzbuchführung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Begleitung und Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten
- Beratung in betriebswirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Fragestellungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Beratung bei Existenzgründungen und Unternehmensumstrukturierungen
Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlussprüfungen
Größere Unternehmen sind per Gesetz zur Prüfung des erstellten Jahresabschlusses verpflichtet. Wir bieten die turnusgemäße verpflichtende oder freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen unabhängig von der Größenklasse des Unternehmens.
Allgemeine Prüfungen
Anlassbezogen führen wir Sonderprüfungen, Prüfungen von sonstigen Antragsverfahren, etc. durch. Bei sämtlichen Prüfungen greifen wir dabei auf Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt im eigenen Hause zurück.
Spezialisierung
Neben den Feldern der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir in den folgenden Beratungsfeldern weiterqualifiziert und spezialisiert.
Unsere Kanzlei bietet Fachwissen im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts. Mit unserer von der Steuerberaterkammer verliehenen Auszeichnung als landwirtschaftliche Buchstelle sind wir erfahren u.a. in den Gebieten der landwirtschaftlichen Buchführung (Naturalbuchführung), steuerliche Strukturierung von landwirtschaftlichen Betrieben und Begleitung bei der Hofübergabe.
Unser Kanzleiansatz ist eine übergreifende und auf die Zukunft gerichtete Beratung. Eine Mandatsbetreuung endet grundsätzlich nicht mit dem natürlichen Weg des Lebens. Ziel ist, gerade bei Familienunternehmen, eine positive und nachhaltige Entwicklung zu bewirken und nachfolgende Generationen mit zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen eine frühzeitige und weitsichtige Nachfolgeberatung für Ihr Unternehmen und Vermögen. Mit der Qualifikation der Testamentsvollstreckung bieten wir darüber hinaus die Entwicklung und Umsetzung von Testamenten und Übertragungs- und Fortführungsvorgängen. Steuerliche Gesichtspunkte spielen hierin eine bedeutende Rolle und sind somit selbstverständlich Teil des Beratungsansatzes.
Als Unternehmen sind tagtäglich Entscheidungen kleineren und größeren Ausmaßes zu treffen. Hierbei spielen neben Grundsatzfragen auch betriebswirtschaftliche Überlegungen wie z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Investitionskalkulationen, Planungsrechnungen, etc. eine große Rolle. Wir beraten gerne zu diesen Fragen und lassen dabei den steuerrechtlichen Hintergrund nicht außer Acht.